Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Party-Karaoke ist ein Brand der Firma CEDRA-EDV Hans Zethofer mit Sitz in 2700 Wr.Neustadt, Frauengasse 8 / Top2. Geschäftsgegenstand ist u.a. die Durchführung von Shows und die Zurverfügungstellung von Karaoke-Equipment sowie der Verleih von Karaoke-Anlagen. Alle Leih-Gegenstände bleiben Eigentum der Firma CEDRA-EDV. - Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand sind die umseitig angeführten Leistungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen benötigen der Schriftform. - Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Mieter bzw. bei Abholung in 2700 Wr.Neustadt, Frauengasse 8 / Top2 oder aus unserem Auslieferungslager in 2604 Theresienfeld, Zinkstrasse 4 und endet zum umseitig vereinbarten Zeitpunkt mit der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Werden die Verleih Geräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ohne vorherige Rücksprache mit der Firma CEDRA-EDV retourniert, so verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zum tatsächlichen Rückgabezeitpunkt. Hierbei wird pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung gestellt.
Abholungen und Retournierungen durch den Mieter müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 09.00 Uhr und 20.00 Uhr und Samstags zwischen 09.00 Uhr und 14.00 Uhr liegen.
Auf- und Abbau sowie Liefern und Abholen der Anlagen und Geräte sind nicht im Mietpreis enthalten.
4. Preise & Bezahlung
4.1. Nach dem übermitteln der Auftragsbestätigung ist Ihre Reservierung für uns verbindlich. Ab dem Zahlungseingang von 50% des Mietpreises werden die darin angeführten Geräte für Sie fix reserviert. Bis dahin besteht für uns die Möglichkeit die Leihgeräte, sofern notwendig, bezüglich Verfügbarkeit oder technischer Änderungen mit Vorankündigung dementsprechend anzupassen.
4.2. Die Bezahlung erfolgt für Privatpersonen grundsätzlich in bar bei Übergabe der Mietgeräte, bei Firmen binnen 3 Tagen abzugsfrei ab Rechnungslegung. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – inkl. 20% UST.
4.3. An den Tagen Montag bis Freitag gelten die Tagesmietpreise. Bei Vermietungen die Samstags, oder an Tagen vor Feiertagen stattfinden, gilt die Wochenendpauschale.
4.4. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir ab Eintreten desselben bankübliche Verzugszinsen. Für Mahnschreiben verrechnen wir einen Betrag von € 12,–. Alle unberechtigten Forderungen übergibt CEDRA-EDV nach der ersten schriftlichen Mahnung an ein Inkassobüro zur Eintreibung (siehe ergänzend auch Pkt 4.8).
4.5. CEDRA-EDV behält sich vor, eine 50% Anzahlung bei Auftragserteilung einzufordern. Diese gilt dann seitens CEDRA-EDV als fixe Reservierungszusage und Bereithaltung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Termin.
4.6. Als Neukunde bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit!
4.7. Wir behalten uns vor, auf die gemieteten Geräte eine Kaution zu erheben.
4.8. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns zustehenden Mahn- und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betrieben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,–, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,- jeweils zu bezahlen.
4.9. COVID-19 Stornierung
Sollte Aufgrund einer gesetzlichen Einschränkung Ihre Ausleihung/Veranstaltung nicht stattfinden können, haben Sie die Möglichkeit Ihre Bestellung bis zu 6 Monate ohne Mehrkosten zu verschieben. Eine neue Terminvereinbarung muss dann dazu erfolgen und an Ihrem neuen Wunschtermin muss die Anlage auch verfügbar sein. Achtung: first come first served beim Buchen/verschieben.
4.10. Dresscode
Ausleihungen aufgrund Dresscode Vorgaben des Mieters (z.B. Smoking für Bälle, etc.) werden in jedem Fall in vollem Umfang weiter verrechnet.
5. Stornierung durch den Kunden:
5.1. Stornierung von Leihverträgen:
Bei Stornierung eines Leihvertrags verrechnen wir ab Auftragserteilung bis 2 Tage vor dem Leihbeginn eine Pauschale von € 50,– danach 75 % Stornogebühr der Auftragssumme.
5.2. Stornierung von Shows:
Bei Absage von Karaoke-Shows durch den Kunden, verrechnen wir ab Auftragserteilung bis 3 Tage vor dem Termin 70%, danach 100 % Stornogebühr der Auftragssumme. Die Storno-Gebühr ist binnen 10 Tagen nach Eintrittsdatum zu überweisen.
5.3. Sonderanfertigungen oder Beistellungen von Drittfirmen werden in jedem Fall in vollem Umfang weiter verrechnet.
6. Mängel
Sämtliche Leihgegenstände werden in sauberem und funktionstüchtigem Zustand übergeben. Sollten bestehende Mängel bzw. Schäden bereits bei der Inbetriebnahme auftreten, sind diese unverzüglich telefonisch zu melden.
CEDRA-EDV wird sich bemühen, den Mangel an den Mietgeräten schnellstmöglich zu beheben bzw. andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung per Telefon über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz ausgeschlossen. Im Schadenersatzfalle haftet CEDRA-EDV maximal bis zur Höhe der umseitig vereinbarten Leihgebühr.
7. Pflichten des Mieters
7.1. Der Mieter hat dafür zu Sorge zu tragen, dass die Mietgeräte wieder im selben Zustand retourniert werden, wie sie ausgeliehen wurden (CDs in der CD Tasche, Kabel aufgewickelt mit Kabelbindern versehen, Mikrofone in den Taschen im Case verstaut, die Songlisten sauber und intakt wie übernommen und komplett ohne das Seiten fehlen bzw. mit Hinweisen beschrieben werden, …)
7.2. Die geliehenen Mietobjekte inklusive Zubehör sind mit der entsprechenden Sorgfalt zu behandeln. Die Mietgegenstände sind von uns nicht versichert! Für Schäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung entstehen, sowie für Zerstörung, Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Datenschutz
8.1. Allgemeines
Wir schützen die privaten Daten, die Sie uns übermitteln. Die in unserem Angebot gesammelten Informationen verwenden wir ausschließlich, um den Einkauf für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir stellen Ihre persönlichen Informationen nicht Anderen zur Nutzung zur Verfügung. Sie haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt wurden. Auf Ihre schriftliche Anfrage hin informieren wir Sie gerne über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Auskunft hierzu erhalten Sie unter mail@party-karaoke.at. Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und -Verwendung Ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft. Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir unrichtige Daten richtig stellen bzw. umgehend und vollständig löschen. Die von uns gespeicherten Daten gelten als nicht meldepflichtige Standardanwendungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 DSG 2000.
8.2 Google Analytics
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8.3 Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
9. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort für Lieferungen oder Leistungen ist Sitz der Firma CEDRA-EDV Hans Zethofer in 2700 Wr.Neustadt, Frauengasse 8 / Top2. ATU16717603. Gerichtsstand ist Wr.Neustadt.
Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Bestellers entgegenstehen, gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Letzte Aktualisierung 18.1.2024